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Neue Verpackungskennzeichnung

Neue gesetzliche Verpflichtungen zur Verpackungskennzeichnung ab Januar 2025

Ab dem 1. Januar 2025 treten mit dem Königlichen Erlass 1055/2022 neue gesetzliche Verpflichtungen zur Kennzeichnung von Verpackungen in Kraft. Hauptziel dieser Verordnung ist es, das Recycling und die Wiederverwendung von Verpackungen zu verbessern und die Informationen zu standardisieren, die die Verbraucher benötigen, um ihren Abfall korrekt zu entsorgen. Diese Maßnahme betrifft alle bedruckten Verpackungen, ob Beutel oder Rollen.

Von unserer Handelsabteilung aus werden wir unsere Kunden in jedem Fall beraten, um diese Maßnahme in den Entwürfen umzusetzen und so die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und den Übergang zu erleichtern.

Ziele des Königlichen Dekrets 1055/2022

Das Königliche Dekret 1055/2022 fällt in den Rahmen der Richtlinie 2018/852 über Verpackungen und Verpackungsabfälle und des Gesetzes 7/2002 über Abfälle und kontaminierte Böden für eine Kreislaufwirtschaft. Seine Ziele sind:

  • Vermeidung und Verringerung der Umweltauswirkungen von Verpackungen während ihres gesamten Lebenszyklus.
  • Fördern Sie die Wiederverwendung und das Recycling von Verpackungen.
  • Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft durch die Verwertung von Verpackungsabfällen.

Wichtigste Änderungen bei der Kennzeichnung von Verpackungen

  1. Informationen auf der Fraktion oder dem Behälter: Auf der Verpackung sollte deutlich angegeben sein, in welchen Behälter sie nach dem Gebrauch zu entsorgen ist (blau, gelb oder grün). Dies wird den Verbrauchern helfen, den Abfall richtig zu trennen1.
  2. Verbot irreführender Begriffe: Die Verwendung von Begriffen wie „umweltfreundlich“, die über die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Verpackung1 irreführen könnten, ist nicht zulässig.
  3. Angaben zur Wiederverwendung und stofflichen Verwertung: Auf der Verpackung kann angegeben werden, ob sie wiederverwendbar ist und wie hoch der prozentuale Anteil an stofflich verwertetem Material ist, vorausgesetzt, dies kann durch eine entsprechende Zertifizierung1 nachgewiesen warden.

Verwendung von Piktogrammen auf Verpackungen

Das blaue Piktogramm RECYCLE TO BLUE wird für Papier- und Kartonverpackungen verwendet. Anhand dieses Symbols können die Verbraucher leicht erkennen, in welchen Behälter sie diese Arten von Verpackungen für ein ordnungsgemäßes Recycling geben sollten.

Es wird für Verpackungen wie Papiertüten oder Papierrollen verwendet, bei denen der Hauptbestandteil Papier ist.

Das blaue Piktogramm RECYCLE TO BLUE wird für Papier- und Kartonverpackungen verwendet. Anhand dieses Symbols können die Verbraucher leicht erkennen, in welchen Behälter sie diese Arten von Verpackungen für ein ordnungsgemäßes Recycling geben sollten.

Es wird für Verpackungen wie Papiertüten oder Papierrollen verwendet, bei denen der Hauptbestandteil Papier ist.

Papier- und Kartonverpackungen Beispielverpackungen RECYCLE TO BLUE

Verpackungen, deren Struktur mehrheitlich aus Papier besteht, müssen in der blauen Papiertonne recycelt werden.

Das Piktogramm RECYCLE TO YELLOW wird für Kunststoff-, Metall- und Briksverpackungen verwendet. Dieses Symbol erleichtert es den Verbrauchern, diese Verpackungsarten für das Recycling richtig zu trennen.

Es wird auf Verpackungen verwendet, die zum größten Teil aus Kunststoff bestehen.

Verpackungsbeispiel RECYCLE TO YELLOW

Verpackungen, deren Struktur einen überwiegenden Anteil an Kunststoff enthält, müssen in der gelben Tonne für Leichtverpackungen verwertet werden.

Das braune Piktogramm COMPOST TO BROWN wird für kompostierbare Verpackungen verwendet, die zu organischem Abfall werden. Dazu gehören Lebensmittelabfälle wie Obst- und Gemüseschalen, Kaffeesatz, Eierschalen und andere Abfälle. Diese Abfälle können in Kompost umgewandelt werden, der ein natürlicher Dünger ist, der dem Boden sehr gut tut.

Er wird für Verpackungen wie kompostierbare Papiertüten oder kompostierbare Folien verwendet.

Beispiel für eine Verpackung COMPOST TO BROWN

Diejenigen Behälter, deren verwendetes Material kompostierbar ist, sollten in die braune Tonne für die organische Fraktion gegeben werden.

Beratung zu Recycling-Symbolen für Verpackungen

Wenn Sie Zweifel an dem Symbol haben, das Ihre Verpackungen tragen müssen, um den neuen Recyclingvorschriften zu entsprechen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere Verkaufsabteilung berät Sie gerne und begleitet Sie durch den gesamten Prozess, um sicherzustellen, dass Ihre Verpackungen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und ein ordnungsgemäßes Recycling fördern.

+34 954 25 33 74